Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.
Den Vorsitz führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Mitglied des Marktgemeinderates. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Näheres regelt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe mit kaufmännischem Rechnungswesen (örtliche Rechnungsprüfung, Art. 103 Abs. 1 GO).
Vorsitzender:
Mitglied: