Der Bau- und Umweltausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.
Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister, ansonsten sein Vertreter. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Näheres regelt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.
Der Bau- und Umweltausschuss entscheidet über folgende Punkte:
Wenn der Marktgemeinderat zuständig ist, wird der Bau- und Umweltausschuss im Rahmen seiner Aufgaben vorberatend tätig.
Vorsitzender:
Mitglied: