Der Finanzausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.
Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister, ansonsten sein Vertreter. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Näheres regelt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.
Der Finanzausschuss entscheidet über folgende Punkte:
Vorsitzender:
Mitglied: