Zulässigkeit Bürgerbehren
Am 27.11.2014 hat der Marktgemeinderat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür liegen vor.
Die Fragestellung des Bürgerentscheids 1 (Bürgerbegehren) lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Festplatz nicht bebaut wird und in seiner jetzigen Form, seiner jetzigen Größe und am jetzigen Standort erhalten bleibt?“
Der Bürgerentscheid 1 wäre erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA abgegeben werden und die Anzahl der JA-Stimmen mindestens 20 % der Stimm-berechtigten ( ca. 560 ) erreicht.
Bei Gleichstand der Stimmen oder bei mehrheitlichen NEIN-Stimmen ist der Bürgerentscheid 1 abgelehnt.
Verbundener Bürgerentscheid/Stichfrage
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2014 darüber entscheiden, dass er bei dem Bürgerentscheid am 22.02.2015 eine ergänzende Frage und eine Stichfrage stellen wird.
Die Fragestellung des Bürgerentscheids 2 (Ratsbegehren) wurde am 12.01.2015 beschlossen und lautet:
„Sind Sie für die vom Markgemeinderat geplante Erhaltung und Erweiterung des EDEKA-Marktes am jetzigen Standort unter gleichzeitiger Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen zur öffentlichen Nutzung?“
Der Bürgerentscheid 2 wäre erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA abgegeben werden und die Anzahl der JA-Stimmen mindestens 20 % der Stimm-berechtigten ( ca. 560 ) erreicht.
Bei Gleichstand der Stimmen oder bei mehrheitlichen NEIN-Stimmen ist der Bürgerentscheid 2 abgelehnt.
Für den Fall, dass beide Bürgerentscheide erfolgreich mit JA beantwortet werden, ist eine Stichfrage notwendig.
Der Musterstimmzettel ist am Ende der Abstimmungsbekanntmachung abgedruckt.
Datum | Aufgabe, Verfahrensschritte |
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Do., 27.11.2014 |
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bis Anfang Januar | Einteilung Stimmbezirke – vorgesehen sind zwei Stimmbezirke für Urnenabstimmung und ein Bezirk für die Briefabstimmung |
bis Mitte Januar | Die weiteren zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter des Abstimmungsausschusses werden von den Vertretern des Bürgerbegehrens bestimmt. (erfolgt) |
bis Mitte Januar | Entscheidung des MGR für den Abstimmungstermin ergänzende Fragen und ggfs. eine Stichfrage zu formulieren (erfolgt) |
Mitte Januar | Herstellung der Stimmzettel, Abstimmungsscheine u. Unterlagen für Briefabstimmung (erfolgt) |
bis Ende Januar | Bestellung, Ladung Abstimmungshelfer (ca. 20 Personen) - (Vorschlag: Rathausmitarbeiter, MGR und Vertreter des Bürgerbegehrens sowie Freiwillige) (erfolgt) |
Fr., 16.01.2015 | Anlegung und Fortführung des Abstimmungsverzeichnisses (erfolgt) |
Fr., 16.01.2015 | Abstimmungsbekanntmachung ( öffentlicher Aushang) (erfolgt) |
Sa., 17.01.2015 | Bürgerwerkstatt „Die Zukunft gestalten“, Webersaal (erfolgt), Ergebnisse werden nach Auswertung an der Bürgerversammlung vorgestellt und auf der Homepage veröffentlicht |
spätestens bis 01.02.2015 | Benachrichtigung der Stimmberechtigten (Abstimmungskarten) (erfolgt) |
ab Zugang Abstimmungskarten | Erteilung von Abstimmungsscheinen, Ausgabe der Briefabstimmungsunterlagen |
02.02.-06.02.2015 | Beschwerde wegen unterbliebener Eintragung ins Bürgerverzeichnis im Rathaus, Zimmer 18. Mo-Fr 8-12 Uhr Di 14-16 Uhr Do 14-18 Uhr |
Mi., 11.02.2015 | Bürgerversammlung, Weber-Saal |
Do., 12.02.2015 | Entscheidung über Beschwerden wegen unterbliebener Eintragung |
Fr., 20.02.2015 15.00 Uhr | Ende der allgemeinen Antragsfrist für Abstimmungsscheine u. Briefwahlunterlagen, Abschluss Bürgerverzeichnis u. Abstimmungsscheinverzeichnis |
Sa., 21.02.2015 | Vorbereitung der Abstimmung u. Ausstattung Abstimmungsvorstände |
So., 22.02.2015 | Abstimmung zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in der Grundschule nach Auszählung Bekanntgabe des vorläufigen Abstimmungsergebnisses |
Mo., 23.02.2015 10.00 Uhr | Zusammentritt des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Ergebnisses. Der Ausschuss ist beschlussfähig, unabhängig der Anwesenheit der geladenen Mitglieder oder deren Stellvertreter |
Mo., 23.02.2015 nach Sitzung | Verkündung u. Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses |
bis 22.08.2015 | Verwahrung der Abstimmungsunterlagen |