Eintragungsmöglichkeiten Heimenkirch
Alle Wahlberechtigten (EU-Bürger, die am 08.03.2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit 2 Monaten in Heimenkirch wohnen) erhalten schriftlich ihre Wahlbenachrichtigung per Brief.
Sollten Sie bis zum 15.02.2026 keine Benachrichtigung erhalten haben, glauben aber wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Tel. 08381-8050.