Meldewesen
- Abmeldung ins Ausland
Voranmeldung einer Abmeldung ins Ausland.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Abmeldung Nebenwohnung
Abmeldung einer Nebenwohnung, egal in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Das Meldeformular muss ausgedruckt, unterschrieben und uns zugesandt werden.
- Antrag Auskunftssperre
Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle eine Gefahr für Leib und Leben darstellen würde.
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist erforderlich.
- Antrag Übermittlungssperre
Möglichkeit zum Widerspruch gegen Datenübermittlungen. Es erfolgt dann für bestimmte Fälle keine Weitergabe von Daten.
- Einfache Meldebescheinigung (kostet 5 €)
Eine einfache Meldebescheinigung enthält Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschriften.
- Einfache Melderegisterauskunft (kostet 8 €)
Es kann eine einfache Melderegisterauskunft über eine andere Person beantragt werden.
- Erweiterte Meldebescheinigung (kostet 5 €)
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält auf Antrag zusätzlich gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder, sowie frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum und den Familienstand.
- Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger
- Voranmeldung Nebenwohnung
Voranmeldung einer Nebenwohnung in Heimenkirch. Dies ist nur möglich, wenn bereits eine Wohnung in Heimenkirch besteht und diese nicht aufgegeben wird.
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist erforderlich.
- Voranmeldung Umzug
Voranmeldung eines Umzugs innerhalb Heimenkirch.
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist erforderlich.
- Voranmeldung Statuswechsel
Es kann der Statuswechsel einer Wohnung von einer Neben- zu einer Haupt- oder alleinigen Wohnung vorangemeldet werden.
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist erforderlich.
- Voranmeldung Zuzug
Voranmeldung eines Zuzugs nach Heimenkirch mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz.
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist erforderlich.
- Wohnungsgeberbestätigung
Antrag Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
Passwesen