Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch - Opfenbach entscheidet über folgende Punke:
- Errichtrung sowie wesentliche Änderungen der Einrichtungen und des Betriebes der Wasserversorgungsanlagen
- Satzungen und Verordnungen
- Allgemeine Bestimmungen für die Benutzung der Verbandsanlagen und Einrichtungen
- Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
- Jährliche Haushaltssatzung
- Feststellung und endgültige Anerkennung der Rechnung
- Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften und Abschluß von Rechtsgeschäften verwandter Art
- Von der Verbandssatzung abweichende Regelung der Haftung der Verbandsmitglieder für Verbindlichkeiten des Verbandes
- Festsetzung der Gebühren und Beiträge sowie der von Wassergästen zu entrichtenden Entgelte
- Gewährung von Entschädigungen und Vergütungen aller Art
- Bestellung von Geschäftsleiter, Kassenverwalter, stellvertretendem Kassenverwalter, des Wasserwartes und etwaiger Pumpwarte und gegebenfalls deren Enthebung vom Dienst.
- Festlegung der Dienst- und Gehaltsverhältnisse der Beschäftigen im Rahmen der geltenden Bestimmungen
- Anordnung der vom Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft als erforderlich bezeichneten Instandsetzungen, Umbauten und Erweiterungen
- Regelung und Überwachung der Wasserförderung und des Wasserverbrauches
- Änderung der Satzung
- Genehmigung von Dienstanweisungen und der Geschäftsordnung
- Zur Sicherung der Wasserversorgungsanlage erforderliche Vorschriften und Maßnahmen, die von den Mitgliedgemeinden gleichlautend als Gemeindeverordnung zu erlassen sind,
- die Auflösung des Zweckverbandes und Bestellung von Abwicklern
- Vom Vorsitzenden zur Beratung unterbreitete Angelegenheiten