Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Leiblach entscheidet über folgende Punkte:
- Errichtung und Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen
- Erlaß, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
- Jährliche Haushaltssatzung
- die Beschlussfassung über den Stellenplan der Dienstkräfte
- Feststellung und endgültige Anerkennung der Rechnung
- Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses und Festsetzung von Entschädigungen
- Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse
- Erlass, Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung
- Erlass, Änderung oder Aufhebung der Betriebsordnung
- Änderung der Verbandssatzung, Auflösung des Zweckverbandes und Bestellung von Abwicklern