Der Markt Heimenkirch weist darauf hin, dass in der Gemeinde eine Verordnung über die Reinigungs- und Sicherungspflichten auf öffentlichen Straßen und den Gehwegen besteht.
So haben z.B. die an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstückseigentümer bei in ihrem Bereich befindlichen Straßen und Gehwegen nach Bedarf
- zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen
- u.a. Gefahrenstellen zu entfernen
- im Winter Schnee zu räumen
- bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu bestreuen und das Eis zu beseitigen.
Die Sicherungsmaßnahmen im Winter sind von 07:00 Uhr (werktags) bzw. 08:00 Uhr (sonntags) bis 20:00 Uhr durchzuführen.
Die Verordnung kann online sowie im Rathaus Heimenkirch, 1. Stock, Zimmer 023, eingesehen werden.
Es wird besonders auf die Haftung der Grundstückseigentümer hingewiesen.
Zudem sollte während der Durchführung von Reinigungs- oder Sicherungsarbeiten auf der Straße oder entlang des Straßenbereichs die Selbstsicherung berücksichtigt und Warnwesten getragen werden, um das Unfallrisiko zu verringern.
Verordung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)