Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die ERechnungseingangsplattformen stellen. Das betrifft Rechnungen an folgende Stellen:
Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:
Ihre Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie den öffentlichen Adressaten anhand der LeitwegID bereitgestellt. Die LeitwegID bekommen Sie von Ihrem Auftraggeber, sie muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.
Sie können den Status Ihrer elektronischen Rechnung jederzeit über Ihr Zugangskonto einsehen. Damit Sie Ihre Rechnungen elektronisch einreichen können, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen
Ab dem 27.11.2020 sind Sie verpflichtet, Ihre Rechnungen elektronisch zu stellen, wenn Sie Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene erbringen. Davon ausgenommen sind nur Rechnungen, die
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.
Die Pflicht ERechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten, tritt für Bundesländer spätestens am 18.04.2020 (gegebenenfalls vorher entsprechend der jeweiligen ERechnungsverordnung auf Landesebene) in Kraft.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 1.8.2020 erreichen Sie die Support-Hotline der Zentralen Rechnungseingangsplattform (ZRE) unter der Rufnummer 030 25984436.