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Dienstleistungen
Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung
Beschreibung
Die Regierung kann in besonderen Ausnahmefällen nach § 29 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz anordnen, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.
Zuständiges Amt
Regierung von Schwaben
Hausanschrift
Fronhof 10
86152 Augsburg
Postanschrift
86145 Augsburg
Fon:
+49 821 327-01
Fax:
+49 821 327-2289
Email:
E-Mail schreiben
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