Sport ist für Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Behindertensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Behindertensportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von körperlich oder geistig behinderten Personen.
Zuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Behindertensportverbände.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.