Zweck der Förderung ist es,
Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die Beratungs- und Betreuungstätigkeit. In Ergänzung zu den Beratungskräften werden Tätigkeiten von Betreuungskräften zur Sicherstellung einer niedrigschwelligen Betreuung von minderjährigen Kindern in ANKER-Einrichtungen oder von Assistenzkräften für die Unterstützung der Beratungstätigkeit mitberücksichtigt sowie die Beschäftigung von Fachkräften, die in der Koordinierung der Beratung tätig sind, und der hierfür erforderlichen Verwaltungskräfte gefördert.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Weiterleitung der Zuwendung an geeignete, ggf. nachgeordnete Verbände oder (Mitglieds-)Organisationen ist möglich.