Mitwirkung gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht (nur Generalstaatsanwaltschaft München)
Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:
- Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Strafrichter oder Schöffengerichte der Amtsgerichte
- Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Urteile bayerischer Amtsgerichte in Bußgeldsachen.
Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)
Dies betrifft u.a. folgende Verfahren:
- Beschwerden bzw. sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks
- Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft