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Markt Heimenkirch (Druckversion)

WHO

Zusammensetzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch - Opfenbach

Der Zweckverband Wasserversorgung Heimenkirch - Opfenbach besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, stellvertrenden Vorsitzenden und 7 weiteren Verbandsräten.

Den Vorsitz führt der Verbandsvorsitzende, ansonsten sein Vertreter. Es entsenden in die Verbandsversammlung der Markt Heimenkirch den ersten Bürgermeister als Verbandsvorsitzenden, sowie die Gemeinde Opfenbach den ersten Bürgermeister als Stellvertreter. Desweiteren besteht die Verbandsversammlung aus 4 Marktgemeinderäten vom Markt Heimenkirch und 3 vom Gemeinderat Opfenbach. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO).

Aufgaben des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch - Opfenbach

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch - Opfenbach entscheidet über folgende Punke:

  • Errichtrung sowie wesentliche Änderungen der Einrichtungen und des Betriebes der Wasserversorgungsanlagen
  • Satzungen und Verordnungen
  • Allgemeine Bestimmungen für die Benutzung der Verbandsanlagen und Einrichtungen
  • Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
  • Jährliche Haushaltssatzung
  • Feststellung und endgültige Anerkennung der Rechnung
  • Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften und Abschluß von Rechtsgeschäften verwandter Art
  • Von der Verbandssatzung abweichende Regelung der Haftung der Verbandsmitglieder für Verbindlichkeiten des Verbandes
  • Festsetzung der Gebühren und Beiträge sowie der von Wassergästen zu entrichtenden Entgelte
  • Gewährung von Entschädigungen und Vergütungen aller Art
  • Bestellung von Geschäftsleiter, Kassenverwalter, stellvertretendem Kassenverwalter, des Wasserwartes und etwaiger Pumpwarte und gegebenfalls deren Enthebung vom Dienst.
  • Festlegung der Dienst- und Gehaltsverhältnisse der Beschäftigen im Rahmen der geltenden Bestimmungen
  • Anordnung der vom Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft als erforderlich bezeichneten Instandsetzungen, Umbauten und Erweiterungen
  • Regelung und Überwachung der Wasserförderung und des Wasserverbrauches
  • Änderung der Satzung
  • Genehmigung von Dienstanweisungen und der Geschäftsordnung
  • Zur Sicherung der Wasserversorgungsanlage erforderliche Vorschriften und Maßnahmen, die von den Mitgliedgemeinden gleichlautend als Gemeindeverordnung zu erlassen sind,
  • die Auflösung des Zweckverbandes und Bestellung von Abwicklern
  • Vom Vorsitzenden zur Beratung unterbreitete Angelegenheiten

Mitglieder des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch - Opfenbach

Verbandsvorsitzender:

  • Reichart Markus

Mitglied:

  • Bentz Matthias
  • Bader Herbert
  • Kempter Gerhard
  • Lindl Georg
  • Sinz Tobias
  • Strasser Sabrina
  • Straub Paul
  • Straubinger Peter
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